Allgemeine Geschäftsbedingungen hydroWEB GmbH
Luther-Augustin-Straße 11, 38820 Halberstadt
§ 1 Geltungsbereich
Sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware / Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers und dem Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten begründen keine Beschaffenheitsvereinbarungen im Sinne des § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB und sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen. Diese und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Proben gelten nur als unverbindliche Anschauungsmuster.
§ 3 Lieferbedingungen
Die von uns genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt, wie z. B. Feuers, Explosion, Überschwemmung, Krieg und aufgrund von Ereignissen, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, ermächtigen uns, die Lieferungen bzw. Leistungen um die Dauer dieser Behinderungen und oder einer angemessenen Anlauffrist zu schieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.
Die Lieferung der Ware erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist, ab Herstellwerk. Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Kunden. Dies gilt auch bei Transport der Ware durch den Lieferdienst des Verkäufers. Nimmt der Käufer nicht die gesamte Ware bis zum vereinbarten Termin ab oder erfüllt er seine Zahlungsverpflichtungen nicht, so erlischt sein Recht auf weitere Lieferung, ohne dass es einer Nachfristsetzung oder einer Aufforderung nach § 326 BGB bedarf. Die Ansprüche des Verkäufers auf Abnahme der Ware und Zahlung bleiben unberührt.
Die Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind mehrfach verwendbare Transportmittel wie Paletten usw.
Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Einwegverpackung auf eigene Kosten zu sorgen. Die mehrfach verwendbaren Transportmittel werden dem Käufer nur leihweise überlassen; der Käufer ist zur Rückgabe in ordnungsgemäßem Zustand, d. h. restentleert und ohne Beschädigung verpflichtet; bei Verunreinigung oder Beschädigung der Transportmittel trägt der Käufer die Instandsetzungskosten bzw. er ist uns zum Wertersatz verpflichtet, soweit eine Instandsetzung unmöglich ist.
Ist eine Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der Käufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.
§ 4 Mängel
Beanstandungen der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens nach 48 Stunden vorzunehmen und werden nur berücksichtigt, wenn sie nach Eintreffen der Ware beim Käufer oder auf einem von ihm gewünschten Lager durch den Käufer dem Verkäufer gegenüber und vor Be- und Verarbeitung schriftlich erfolgen. Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Ware in Qualität, Farbe, Breite und Gewicht dürfen nicht beanstandet werden. Als Gewichtstoleranzen gelten in diesem Zusammenhang Abweichungen von ±12 % für Vliese mit einem Gewicht bis 50 g/m², von ±10 % für Vliese von 50-100 g/m² und von ±8 % bei Vliesen über 100 g/m², gemessen in einer Originalrolle in einer Größe von mindestens 20 m². Als Maßdifferenz bei Rollen, perforierten Zuschnitten und Einzelzuschnitten gelten ±5 %, mindestens aber ±4 cm als vereinbart.
Für versteckte Mängel gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Der Käufer hat uns bei Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen zunächst die erforderliche Zeit und Gelegenheit für die uns erforderlich erscheinenden Nachbesserungen und/oder Ersatzlieferungen zu geben, anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen, beispielsweise zur Abwehr anderweitig nicht vermeidbarer unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu verständigen sind, hat der Käufer das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von uns Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Keine Gewähr wird übernommen bei ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung und/oder Lagerung und fehlerhafter Verarbeitung der von uns gelieferten Waren. Bei unsachgemäßer Nachbesserung durch den Käufer oder einen Dritten sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen gleichfalls frei.
Für Schäden, welche nicht an dem von uns gelieferten Gegenstand selbst bestehen, haften wir – aus welchen Rechtsgründen auch immer – nur bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit unserer Organe oder leitenden Angestellten, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit sowie im Falle arglistig verschwiegener Mängel, bei Verletzung einer durch uns erteilten Beschaffenheitsgarantie und soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Kann die von uns gelieferte Ware durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für die Verarbeitung der Ware – vom Käufer nicht vertragsgemäß verwendet werden gelten die vorstehend Abschnitte entsprechend. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Alle Ansprüche des Käufers – aus welchen Rechtsgründen auch immer – verjähren in 12 Monaten. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen. Diese gelten auch für Mängel von uns gelieferter Waren, welche entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet wurden.
§ 5 Preise und Zahlungen
Rechnungsgrundlage ist der Quadratmeter- oder Kilogrammpreis der verkauften Ware am Versandtag, ohne Mehrwertsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Wir behalten uns das Recht vor, die Preise angemessen zu ändern, wenn u. a. Material-, Rohstoffpreisänderungen eintreten.
Die Rechnungen werden unter dem Tage des Versands, bei unverschuldeter Versandbehinderung unter dem Tage der Versandbereitschaft ausgestellt. Die Rechnungsbeträge sind netto zahlbar innerhalb 30 Tagen vom Ausstellungstag der Rechnung. Die Fristen sind nur eingehalten, wenn das Geld innerhalb der genannten Frist bei uns eingegangen ist bzw. bei Bezahlung mit Scheck oder im Lastschriftverfahren uns vorbehaltlos gutgeschrieben ist. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Sind uns Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, sind wir berechtigt, alle offenen Forderungen fällig zu stellen und Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen. Wir sind überdies berechtigt, ganz oder teilweise von noch laufenden Verträgen zurückzutreten
Dem Käufer steht das Recht, Zahlungen zurückzubehalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Abtretung von gegen uns gerichtete Forderungen ist der Käufer nur mit unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung berechtigt. Wir sind berechtigt, von uns erteilte Gutschriften jederzeit mit offenen Forderungen an den Käufer zu verrechnen.
§ 6 Zahlungsverzug
Mit Auslieferung der Bestellung wird der Kaufpreis fällig. Wurde die Ware zum vereinbarten Zahlungstermin nach Waren- und Rechnungserhalt noch nicht bezahlt, kommt der Käufer in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf. In diesem Fall hat er Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Anfallende Mahnkosten gehen zu Lasten des Käufers. Entsteht dem Verkäufer darüber hinaus nachweislich ein höherer Verzugsschaden, so kann dieser ebenfalls geltend gemacht werden.
Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug geraten oder tritt in seinen Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein oder bestehen nach Abschluss des Lieferungsvertrages beim Verkäufer sachlich begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so kann der Verkäufer für noch ausstehende Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag unter Fortfall des Zahlungszieles durch eingeschriebenen Brief unter Angabe der Gründe bare Zahlung vor Absendung der Ware verlangen. Wird die Zahlung nicht innerhalb 10 Tagen nach Empfang der Aufforderung geleistet, so ist der Verkäufer berechtigt, nach seiner Wahl von den mit dem Abnehmer geschlossenen Lieferungsverträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns jedoch ohne Verpflichtung für uns vorgenommen. Bei Verarbeitung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten oder vermischten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung bzw. Vermischung. Ist eine andere der mitverarbeiteten oder beigemischten Gegenstände als Hauptsache anzusehen, hat der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum an der neuen Sache zu übertragen. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf, der Verarbeitung oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen des Käufers gegen Dritte tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.
§ 8 Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort für alle einem Vertragsteil aus dem Lieferungsvertrag entstehenden Pflichten ist 38820 Halberstadt. Das Vertragsverhältnis unterliegt, auch wenn es sich um Lieferungen ins Ausland handelt, dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mit dem Käufer unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ist nach Wahl des Verkäufers der Ort des Sitzes des Verkäufers, 38820 Halberstadt oder ein gesetzlicher Gerichtsstand. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks, Wechseln und Lastschriftverfahren.
§ 9 Allgemeines
Wir weisen gemäß Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass wir die Daten unserer Kunden EDV-mäßig verarbeiten und in eine Datei übernehmen.
Sollte eine Bestimmung dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall soll eine Bestimmung gelten, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Ziel möglichst nahe kommt.